Makleralleinauftrag
Kappler Immobilien bietet Immobilienangebote
ausschließlich exklusiv im Alleinauftrag an. Sie
werden von Frau Kappler persönlich betreut. So
haben Sie immer eine verbindliche
Ansprechpartnerin, die gerne auf anstehende
Fragen eingeht und Sie über die bestehende
Verhandlungssituation informieren kann.
Makleralleinauftrag
Mit Erteilung eines Makleralleinauftrages
übernehmen wir für die erfolgreiche Vermittlung
Ihrer Immobilie alle anfallenden Verkaufsaktivitäten.
Wir versuchen einen bestmöglichen Kaufpreis zu
realisieren. Besonderen Wert legen wir auf eine
unkomplizierte Vertragsgestaltung. Einen Muster-
Vertragsentwurf senden wir Ihnen auf Wunsch
gerne zu.
Warum im Alleinauftrag?
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie
Kappler Immobilien für die zuvor bestimmte
Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den
Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie zu
einem guten Abschluss zu bringen. Zu den
Verkaufs- / Vermietungsaktivitäten werden
Werbemaßnahmen auf Kosten des Maklers
durchführt.
Risiken ohne Makleralleinauftrag
Beim allgemeinen Maklervertrag verpflichtet sich
ein Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um
den Kauf voranzutreiben. Der Makler kann einfach
abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent
meldet. Werden – wie es bei Allgemeinaufträgen
immer noch geschieht – verschiedene Makler
parallel beauftragt, riskiert der mögliche Käufer, am
Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu
müssen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von
mehreren Seiten angebotene Immobilie “verbrannt"
wird. Es ist immer wieder festzustellen, dass die
gleiche Immobilie im Internet mehrfach bewerben
wird – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen.
Dies lassen weder das Objekt selbst, noch die
Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders
vertrauenswürdig erscheinen.
Sorgenfrei mit Banksicherheit
Die Erfolgsquote von Kappler Immobilien beträgt
nahezu 100 %. Sie ist die Bestätigung für unsere
zuverlässige Maklertätigkeit. Eine wichtige
Absicherung für einen sorgenfreien Verkauf ist, dass
unsere Käufer vor dem Notartermin eine
qualifizierte Finanzierungszusage einer Bank
vorlegen.